Key Takeaways
Ab voraussichtlich 2026 wird die Liposuktion bei Lipödem eine reguläre Kassenleistung.
Eine mindestens 6-monatige, lückenlos dokumentierte konservative Therapie (MLD, Kompression) ist die zwingende Voraussetzung für den Antrag.
Ein schneller, fachärztlicher Befund wie der LipoCheck DocReport ist der erste Schritt, um den Genehmigungsprozess ohne monatelange Wartezeiten zu starten.
Jahrelang hast du auf diesen Moment gewartet, und nun ist es fast so weit. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat ab dem 01.01.2026 den Weg für die Liposuktion als Kassenleistung bei Lipödem geebnet. Diese Entscheidung ist ein Meilenstein für rund 3 Millionen betroffene Frauen in Deutschland. Doch der Weg zur Kostenübernahme ist kein Selbstläufer, sondern an klare Bedingungen geknüpft. Wir bei LipoCheck begleiten dich durch den Bürokratie-Dschungel und zeigen dir, welche Anforderungen für die Liposuktion als Lipödem-Kassenleistung 2025 und darüber hinaus gelten und wie du mit einem schnellen, fachärztlichen Befund den ersten, entscheidenden Schritt machst.
Der G-BA-Beschluss 2025: Eine neue Ära für die Lipödem-Therapie
Der Beschluss des G-BA vom 17. Juli 2025 markiert eine fundamentale Wende für Lipödem-Patient:innen. Die bisherige Kostenübernahme als befristete Ausnahme im Stadium III wird nun erweitert. Die neue Regelung, die voraussichtlich am 1. Januar 2026 in Kraft tritt, stuft die Liposuktion als Regelleistung für die Stadien I, II und III ein. Diese Entscheidung basiert auf ersten positiven Ergebnissen der LIPLEG-Studie, die darauf hinweisen, dass der operative Eingriff Symptome lindern kann. Für dich bedeutet das: eine faire Chance auf eine wirksame Behandlung, unabhängig vom Stadium.
Das Fundament: 6 Monate konservative Therapie als Pflicht
Für die Kostenübernahme muss eindeutig nachgewiesen werden, dass alle nicht-operativen Maßnahmen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ausgeschöpft wurden. Eine lückenlose Dokumentation ist hierbei der Schlüssel zum Erfolg. Die Therapie muss kontinuierlich und ohne nennenswerte Unterbrechungen erfolgt sein. Zentral sind dafür folgende Maßnahmen:
- Manuelle Lymphdrainage (MLD): In der Regel 1-2 Mal pro Woche, um den Lymphfluss anzuregen.
- Kompressionstherapie: Tägliches Tragen von flachgestrickten Kompressionsstrümpfen (z. B. Klasse 2).
- Bewegungstherapie: Regelmäßige, an das Krankheitsbild angepasste sportliche Aktivität, idealerweise in Kompression.
- Hautpflege: Konsequente Pflege zur Vermeidung von Hautschäden unter der Kompression.
Der Nachweis der konservativen Therapie ist der erste Baustein deines Antrags und legt die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Weitere medizinische Kriterien für die Kostenübernahme
Neben der konservativen Therapie müssen weitere medizinische Voraussetzungen erfüllt sein. An erster Stelle steht eine gesicherte ärztliche Diagnose "Lipödem". Ein aktueller Befund, der das Stadium und die Ausprägung deiner Erkrankung dokumentiert, ist unerlässlich. Zudem muss erbracht werden, dass die konservative Therapie über den Zeitraum von 6 Monaten keine ausreichende Linderung deiner Beschwerden bewirkt hat – etwa anhaltende Schmerzen, Bewegungseinschränkungen oder eine Verschlechterung der Symptome. Die Bewertung des Body-Mass-Index erfolgt nach den in der QS-Richtlinie festgelegten BMI/WHtR-Kriterien. Ebenfalls wird die Stabilität deines Gewichts in den 6 Monaten vor dem Antrag geprüft, um eine nachhaltige Operationsergebnisprognose zu gewährleisten.
Dein Antrag: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung
Der Weg zur Genehmigung kann komplex wirken, doch eine klare Struktur hilft, den Überblick zu behalten. Ein gut vorbereiteter Antrag erhöht die Erfolgschancen erheblich. Hier sind die 5 entscheidenden Schritte:
- Ärztlichen Befund einholen: Der erste Schritt ist eine saubere Diagnose. Mit dem LipoCheck DocReport erhältst du schnell und unkompliziert einen ärztlichen Befund inklusive Therapieempfehlung, der die Indikationsstellung nach Richtlinie unterstützt.
- Konservative Therapie durchführen & dokumentieren: Beginne umgehend mit der 6-monatigen Therapie und lasse dir jede einzelne Behandlung (MLD, Kompressionsversorgung) schriftlich bestätigen.
- Qualifizierte Klinik finden: Suche einen Operateur mit Kassenzulassung, der die neuen Qualitätsanforderungen erfüllt (z. B. Nachweis von mindestens 50 Liposuktionen bei Lipödem).
- Alle Unterlagen zusammenstellen: Erstelle eine vollständige Mappe mit dem ärztlichen Befund, dem Therapietagebuch, Fotos der betroffenen Areale und einem persönlichen Motivationsschreiben. Eine detaillierte Checkliste unterstützt dich dabei.
- Antrag einreichen: Die erforderlichen Unterlagen werden beim operierenden Zentrum eingereicht. Die Abrechnung erfolgt nach Veröffentlichung der Abrechnungsziffern direkt über den Leistungserbringer.
Diese strukturierte Vorgehensweise kann helfen dir, die bürokratischen Hürden sicher zu meistern.
LipoCheck: Dein schneller Start in den Genehmigungsprozess
Die oft monatelange Wartezeit auf einen Termin bei einem Phlebolog:innen stellt für viele Patient:innen die erste große Hürde dar. Mit dem LipoCheck verkürzt sich dieser Weg erheblich: Du kannst rund um die Uhr online einen Fragebogen ausfüllen, Fotos hochladen und erhältst zeitnah deinen ärztlichen DocReport. Dieser Befund dient als offizielle Grundlage, um die 6-monatige konservative Therapie zu starten und die Voraussetzungen für die Kostenübernahme zu erfüllen. Statt eines jahrelangen Wartens hältst du deinen Befund in unter einer Woche in den Händen – so gewinnst du wertvolle Zeit und behältst die Kontrolle über deinen Therapieweg.
Die Inhalte ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Rechtliche/regulatorische Vorgaben (z. B. des G-BA) können sich ändern. Maßgeblich sind die individuelle ärztliche Beratung und die aktuell gültigen Richtlinien. Stand der Angaben: {{ $now.setZone('Europe/Berlin').toFormat('dd.MM.yyyy') }}.
More Links
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bietet die offizielle Pressemitteilung zum Beschluss über die Liposuktion als Regelleistung bei Lipödem.
Die AOK informiert über die Anerkennung der Liposuktion als Kassenleistung und die damit verbundenen Voraussetzungen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht eine Praxisnachricht zur Anerkennung der Fettabsaugung als Behandlungsmethode bei Lipödem.
Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) stellt die S2k-Leitlinie zum Lipödem mit aktuellen medizinischen Empfehlungen bereit.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie informiert über aktuelle Entwicklungen und Nachrichten im Bereich der Gefäßerkrankungen, einschließlich relevanter Themen zum Lipödem.
Das Deutsche Ärzteblatt berichtet über die Anerkennung der Liposuktion als Regelleistung für alle Stadien des Lipödems.
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) veröffentlicht eine Pressemitteilung zur Ausweitung der Behandlung beim Lipödem und der Anerkennung der Liposuktion als GKV-Kassenleistung.
Die Gelbe Liste bietet detaillierte Informationen zur Liposuktion bei Lipödem als Kassenleistung nach dem Beschluss des G-BA.
FAQ
Was passiert, wenn mein Antrag von der Krankenkasse abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung hast du das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Prüfe den Ablehnungsgrund genau und reiche fehlende Unterlagen oder eine ausführlichere ärztliche Begründung nach. Oft lohnt sich der Widerspruch, da erste Ablehnungen formale Gründe haben können.
Wie finde ich einen Arzt, der die Liposuktion als Kassenleistung durchführt?
Du benötigst einen Operateur, der eine Kassenzulassung besitzt und die neuen Qualitätsanforderungen der G-BA-Richtlinie erfüllt. Frage gezielt in den Kliniken nach oder informiere dich bei Berufsverbänden und Selbsthilfegruppen. Deine Krankenkasse kann dir eventuell auch eine Liste von Vertragspartnern nennen.
Kann ich die 6 Monate konservative Therapie verkürzen?
Nein, die Richtlinie des G-BA sieht eine Therapiedauer von mindestens sechs Monaten vor. Dieser Zeitraum muss konsequent eingehalten und lückenlos dokumentiert werden. Eine Verkürzung ist nicht vorgesehen und würde zur Ablehnung des Antrags führen.
Übernimmt die Kasse auch die Kosten für die Kompressionsversorgung nach der OP?
Ja, die notwendige Kompressionsversorgung nach der Operation ist als medizinisches Hilfsmittel ebenfalls Teil der Kassenleistung. Dein behandelnder Arzt wird dir die entsprechenden Verordnungen ausstellen.
Ich habe schon vor Jahren eine Diagnose bekommen. Muss ich eine neue einholen?
Für den Antrag bei deiner behandelnden Ärztin/deinem Arzt bzw. dem operierenden Zentrum ist ein aktueller, aussagekräftiger Befund entscheidend, der den jetzigen Stand deiner Erkrankung und das Scheitern der konservativen Therapie dokumentiert. Ein Befund, der älter als 6-12 Monate ist, sollte aktualisiert werden. Der LipoCheck DocReport ist eine schnelle Möglichkeit, einen aktuellen Status zu erhalten.
Was ist, wenn ich die 6 Monate Therapie wegen einer anderen Krankheit unterbrechen muss?
Dokumentiere die Gründe für die Unterbrechung sehr genau mit ärztlichen Attesten. Sprich proaktiv mit deiner Krankenkasse und erkläre die Situation. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Unterbrechung toleriert werden, wenn die Gesamtdauer der Therapie dennoch erreicht wird.