Key Takeaways
Weitere Informationen: Offizielle Pressemitteilung des G-BA vom 17.07.2025: 👉 g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1274 Bericht im Deutschen Ärzteblatt: 👉 aerzteblatt.de – Liposuktion wird Regelleistung .
Es ist zu erwarten, dass andere Länder dem Beispiel folgen und Lipödem künftig ebenfalls als medizinisch relevante Erkrankung mit Behandlungsanspruch anerkennen.
Signalwirkung über Deutschland hinaus Mit dieser Entscheidung setzt Deutschland ein starkes Zeichen für gendersensible Medizin und gegen den Gender Health Gap .
Ein historischer Durchbruch für die Frauengesundheit in Deutschland : Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem künftig in allen drei Stadien (I–III) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird – und zwar sowohl für die Beine als auch für die Arme .
Ein historischer Durchbruch für die Frauengesundheit in Deutschland:
Am 17. Juli 2025 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, dass die Liposuktion beim Lipödem künftig in allen drei Stadien (I–III) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird – und zwar sowohl für die Beine als auch für die Arme.
Der lange Weg zur Anerkennung: Wie kam es dazu?
Die Geschichte dieser Entscheidung beginnt bereits im Jahr 2014, als Patient:innenvertretungen den Antrag auf Überprüfung der Liposuktion beim Lipödem stellten. Es sollte ganze elf Jahre dauern, bis nun Klarheit herrscht.
Ein Wendepunkt war 2019, als der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn politisch eingriff und die Liposuktion für Patientinnen im Stadium III befristet zur Kassenleistung machte – unter der Bedingung, dass eine große wissenschaftliche Studie folgen sollte: die LIPLEG-Studie.
Diese Studie sollte klären, ob und unter welchen Bedingungen Liposuktionen die Lebensqualität von Lipödem-Patientinnen verbessern – eine notwendige Grundlage für die Aufnahme in die Regelversorgung.
Die LIPLEG-Studie als Grundlage
Die Ergebnisse der mehrjährigen LIPLEG-Studie belegen: Liposuktionen können bei betroffenen Frauen nicht nur Schmerzen und Bewegungseinschränkungen lindern, sondern auch zu mehr Lebensqualität und beruflicher Stabilität beitragen – vorausgesetzt, die Eingriffe erfolgen unter klar definierten medizinischen Standards.
Auf Basis dieser Ergebnisse hat der G-BA am 17. Juli 2025 beschlossen, die Behandlung für alle Stadien freizugeben – ein Meilenstein für viele Betroffene, die zuvor keine Chance auf Erstattung hatten.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Auch wenn die Entscheidung gefallen ist: Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch. Damit die Krankenkasse die Liposuktion übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Medizinische Voraussetzungen und Anforderungen:
- Abgeschlossene konservative Therapie (mind. 6 Monate, z. B. Kompression, Lymphdrainage)
- Nachweis anhaltend schwerer Beschwerden trotz konservativer Maßnahmen
- Keine Gewichtszunahme in dieser Zeit
- BMI Zwischen 32 und 35 kg/m²: Liposuktion nur mögllich, wenn die Waist-to-Height-Ratio (WHtR) unter dem Grenzwert liegt.
- BMI über 35 kg/m²: Bei einem höheren BMI muss vorab eine Adipositas-Behandlung erfolgen. Erst nach Erreichen eines Ziel-BMI kann ggf. eine OP-Indikation gestellt werden.
- Psychische Begleitfaktoren sollen ärztlich mitberücksichtigt und dokumentiert werden.
- Ausschluss anderer Ursachen (z. B. Lymphödem, venöse Erkrankungen)
Formale Anforderungen:
- Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie
- Weitere chirurgische Fachrichtungen
- Dermatologie (Haut- und Geschlechtskrankheiten)
- Mindestens 50 dokumentierte Liposuktionen, oder
- Mindestens 20 Liposuktionen innerhalb der letzten zwei Jahre, oder
- Durchführung unter fachärztlicher Anleitung
Was gilt ab wann?
- Die G-BA-Beschlüsse gehen nun ans Bundesgesundheitsministerium, das binnen zwei Monaten widersprechen kann.
- Erfolgt kein Widerspruch, tritt der Beschluss nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft – voraussichtlich am 1. Oktober 2025.
- Die endgültige Vergütungshöhe für ambulante Eingriffe wird Anfang 2026 festgelegt.
Offene Fragen: Versorgung & Realität
Trotz der positiven Nachricht bleiben viele Herausforderungen bestehen:
- Viele erfahrene Lipödem-Operateur:innen haben keine Kassenzulassung – wer wird also die Eingriffe künftig übernehmen?
- Reicht die Vergütung durch die Kassen aus, um eine umfassende Vor- und Nachsorge sicherzustellen?
- Wie wird die Qualität gesichert, wenn plötzlich viele neue Leistungserbringer hinzukommen?
Diese Fragen werden in den kommenden Monaten entscheidend sein, um aus dem Beschluss auch eine echte Versorgungsrealität für Betroffene zu machen.
Signalwirkung über Deutschland hinaus
Mit dieser Entscheidung setzt Deutschland ein starkes Zeichen für gendersensible Medizin und gegen den Gender Health Gap. Es ist zu erwarten, dass andere Länder dem Beispiel folgen und Lipödem künftig ebenfalls als medizinisch relevante Erkrankung mit Behandlungsanspruch anerkennen.
Weitere Informationen:
Offizielle Pressemitteilung des G-BA vom 17.07.2025:
👉 g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1274
Bericht im Deutschen Ärzteblatt:
👉 aerzteblatt.de – Liposuktion wird Regelleistung