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Lipödem-Krankheitskosten absetzen: Dein Steuer-Ratgeber

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7.9.2026
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Helena Rapprich
Helena Rapprich | CEO von LipoCheck
Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten bei Lipödem: Was du wissen solltest Wenn du unter Lipödem leidest, kannst du bestimmte Kosten im Zusammenhang mit deiner Gesundheitsversorgung als außergewöhnliche Belastungen in deiner Einkommenssteuererklärung
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Key Takeaways

Mehr Informationen zu diesem Thema findest du auch in der LipoCheck App .

Diese Fachleute können dir genaue Auskunft darüber geben, welche Kosten in deinem individuellen Fall absetzbar sind und wie du diese korrekt in deiner Steuererklärung angibst.

Bevor du deine Steuererklärung einreichst, ist es ratsam, dich mit einem Steuerberater oder einem Fachexperten für Steuerfragen zu beraten.

Steuerliche Absetzbarkeit von Gesundheitskosten bei Lipödem: Was du wissen solltest Wenn du unter Lipödem leidest, kannst du bestimmte Kosten im Zusammenhang mit deiner Gesundheitsversorgung als außergewöhnliche Belastungen in deiner Einkommenssteuererklärung angeben. Diese Möglichkeit kann dazu beitragen, deine finanzielle Belastung zu reduzieren. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über

Die vielen Therapien, Zuzahlungen und Fahrten bei Lipödem belasten den Geldbeutel enorm. Dieser Guide zeigt dir, wie du direkte und indirekte Gesundheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen kannst - für mehr finanziellen Freiraum.
• Ausgaben für Therapien und Hilfsmittel gelten in der Steuererklärung oft als außergewöhnliche Belastungen. • Dank BFH-Urteil kannst du Liposuktionskosten ab 2016 auch ohne vorheriges amtsärztliches Gutachten absetzen. • Fahrtwege zur ärztlichen Therapie sind pauschal mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzbar. • Für die Pflege der Kompression wird erfahrungsgemäß 80 Cent als Pauschale pro Tag für 365 Tage akzeptiert. • Nutze die LipoCheck App, um Gesundheitsdaten und Verordnungen sicher an einem Ort zu dokumentieren.

Grundprinzip: Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung

Das Leben mit einem Lipödem verlangt dir tagtäglich viel ab: Neben körperlichen Symptomen wie Druckschmerzen, Schweregefühl und Bewegungseinschränkungen summieren sich über das Jahr hinweg oft erhebliche finanzielle Ausgaben. Ob Zuzahlungen für Rezepte, spezielle Hautpflege, Fahrtstrecken oder operative Eingriffe: Viele Betroffene tragen einen großen Teil der Versorgungskosten aus eigener Tasche. Was viele nicht wissen: Das deutsche Steuerrecht bietet dir die Möglichkeit, solche selbst getragenen Aufwendungen steuermindernd geltend zu machen.

Krankheitskosten fallen steuerrechtlich unter die Kategorie außergewöhnliche Belastungen nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Finanzverwaltung stellt dazu klar, dass Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, soweit sie nicht von der Krankenkasse oder einer Beihilfe erstattet wurden und auch künftig nicht erstattet werden. Damit schafft der Gesetzgeber einen finanziellen Ausgleich für zwangsläufige Mehrausgaben, denen du dich aus gesundheitlichen Gründen nicht entziehen kannst, denn die Ausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen, sobald deine individuelle Belastungsgrenze überschritten ist.

Die Hürde der zumutbaren Belastung verstehen

Damit sich deine eingereichten Belege steuermindernd auswirken, müssen deine gesamten Krankheitsaufwendungen eines Kalenderjahres die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. Diese Grenze errechnet das Finanzamt automatisch anhand von drei Faktoren: deinem Gesamtbetrag der Einkünfte, deinem Familienstand sowie der Anzahl deiner Kinder. Sie ist gestaffelt und beträgt ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte, wobei die Stufengrenzen bei 15.340 Euro und 51.130 Euro liegen.

Bis 15.340 €5 %4 %2 %1 %
15.340 € bis 51.130 €6 %5 %3 %1 %
Über 51.130 €7 %6 %4 %2 %

Erst jeder Euro, der über diesem errechneten Eigenanteil liegt, reduziert deine Steuerlast. Da die Berechnung stufenweise erfolgt, lohnt es sich gerade bei chronischen Erkrankungen wie dem Lipödem, jeden einzelnen Beleg über das gesamte Kalenderjahr hinweg sorgfältig zu sammeln.

Direkt krankheitsbezogene Kosten: Zuzahlungen und Rezepte

Im Alltag mit Lipödem fallen kontinuierlich Ausgaben für die konservative Basistherapie an. Diese direkten Krankheitskosten kannst du steuerlich geltend machen, sofern sie medizinisch notwendig sind und von deiner gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung nicht erstattet wurden. Ein systematisches Vorgehen hilft dir dabei, Struktur statt Überforderung in die Zettelwirtschaft zu bringen.

Zu den klassischen direkt absetzbaren Aufwendungen zählen sämtliche gesetzlichen Zuzahlungen in der Apotheke, beim Sanitätshaus oder in der physiotherapeutischen Praxis: Berücksichtigungsfähig sind insbesondere Kosten für Arznei-, Heil- und sonstige Hilfsmittel, etwa verschriebene Medikamente oder eine verordnete Massage, soweit sie dir nicht erstattet werden. Auch Zuzahlungen zu Behandlungen und Arzneimitteln, auf denen du selbst sitzen bleibst, zählen dazu. Wenn deine Krankenkasse nur den Festbetrag übernimmt und für Spezialanfertigungen ein wirtschaftlicher Eigenanteil fällig wird, ist auch dieser Betrag ansetzbar.

Typische direkte Krankheitskosten im Überblick

  • Rezeptgebühren und Eigenanteile für verordnete Medikamente (z. B. Schmerzmittel oder begleitende Präparate)
  • Gesetzliche Zuzahlungen und wirtschaftliche Aufpreise für maßgefertigte Flachstrick-Kompression an Beinen und Armen
  • Zuzahlungen für Verordnungen der Manuellen Lymphdrainage (MLD) und physikalischen Entstauungstherapie
  • Kosten für ärztlich verordnete Hautpflegeprodukte, die speziell zur Vorbeugung von Entzündungen bei dauerhafter Kompressionstherapie dienen
  • Selbst bezahlte fachärztliche Beratungen, Befundberichte oder Zweitmeinungen bei spezialisierten Phlebolog:innen und Lympholog:innen

Wichtig für die Anerkennung beim Finanzamt ist der formale Nachweis: Für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel musst du die medizinische Notwendigkeit grundsätzlich durch eine Verordnung einer Ärztin, eines Arztes oder einer Heilpraktikerin nachweisen, und zwar auch bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten. Hebe daher nicht nur den Kassenbon oder die EC-Quittung auf, sondern immer auch eine Kopie des Rezepts oder die Rechnung der Praxis. Bei eingelösten E-Rezepten dient der Kassenbeleg der Apotheke beziehungsweise die Rechnung der Online-Apotheke als Nachweis.

Fahrtkostenpauschale für Therapie- und Arztwege

Ein oft unterschätzter Kostenfaktor im Therapie-Alltag sind die vielen Fahrten zu medizinischen Terminen. Ob wöchentlich zweimal zur Lymphdrainage, regelmäßige Kontrollen in der Schwerpunktpraxis oder Fahrten ins Sanitätshaus zur Maßanfertigung: Über zwölf Monate kommen schnell Hunderte oder gar Tausende Kilometer zusammen.

Das Steuerrecht erkennt Wege zur medizinischen Behandlung als unmittelbare Krankheitskosten an: Kosten für Fahrten zum Arzt, zur Therapie oder zu sonstigen Behandlungen berücksichtigt das Finanzamt ausdrücklich. Dazu zählen auch Fahrten zur Apotheke oder zum Sanitätshaus. Nutzt du für diese Strecken dein privates Auto, kannst du pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Dabei zählen die tatsächlich zurückgelegten Kilometer für Hin- und Rückweg zusammen.

Welche Wegstrecken du ansetzen kannst

  • Regelmäßige Termine zur Manuellen Lymphdrainage und Entstauung
  • Fahrten zu Terminen bei Fachärzt:innen (Phlebologie, Lymphologie, Plastische Chirurgie)
  • Wege zum Sanitätshaus für das Anmessen, Ändern oder Abholen deiner Kompressionsstrümpfe und -ärmel
  • Fahrten zu ambulanten Operationen, stationären Klinikaufenthalten sowie Kontrollterminen
  • Fahrtkosten von Begleitpersonen, wenn deine Mobilität nach einem Eingriff eingeschränkt war und eine Begleitung medizinisch notwendig ist

Um Rückfragen des Finanzamts souverän zu beantworten, empfiehlt sich eine einfache Excel-Tabelle oder ein Notizbuch als Belegliste. Notiere dir jeweils Datum, Anlass des Termins, Start- und Zielort sowie die genaue Kilometeranzahl. Zusammen mit den Quittungen der behandelnden Praxen dient diese Übersicht als lückenloser Nachweis für deine Steuererklärung.

Liposuktion: Das BFH-Urteil bringt rechtliche Klarheit

Für viele Frauen mit Lipödem ist die operative Liposuktion ein entscheidender Schritt, um langanhaltende Schmerzen zu lindern und ihre Mobilität zurückzugewinnen. Da die gesetzliche Kostenübernahme der Krankenkasse an strenge Hürden gebunden ist, müssen viele Betroffene die Eingriffe zunächst selbst finanzieren. Bei Gesamtkosten im fünfstelligen Bereich bedeutet dies eine enorme wirtschaftliche Belastung.

Lange Zeit verlangten die Finanzämter für die steuerliche Anerkennung ein vor dem Eingriff erstelltes amtsärztliches Gutachten. Mit seinem Grundsatzurteil vom 23. März 2023 (Az. VI R 39/20) hat der Bundesfinanzhof (BFH) jedoch endgültig Klarheit geschaffen. Die obersten Finanzrichter stellten fest, dass die Liposuktion bei Lipödem bereits seit 2016 eine wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode darstellt.

Was das Urteil konkret für deine Steuererklärung bedeutet

Dieses Urteil stärkt deine Position enorm: Es stellt klar, dass es bei der operativen Versorgung um eine gezielte Schmerzlinderung und den Erhalt deiner Lebensqualität geht, nicht um einen kosmetischen Eingriff. Reiche beim Finanzamt die fachärztliche Indikationsbescheinigung, den Ablehnungsbescheid der Kasse sowie alle Rechnungen und Zahlungsbelege der Klinik ein.

Indirekte Gesundheitskosten: Stromkosten für dein Lymphgerät

Neben Zuzahlungen und Operationskosten entstehen im Alltag häufig indirekte Ausgaben, die auf den ersten Blick übersehen werden. Ein typisches Beispiel ist die apparative intermittierende Kompression (AIK), oft auch als Lymphgerät oder Entstauungsgerät bezeichnet. Dieses verordnete Hilfsmittel unterstützt den Rückfluss von Gewebsflüssigkeit und ergänzt die manuelle Therapie im häuslichen Umfeld.

Da das Lymphgerät über mehrere Stunden pro Woche am Stromnetz betrieben wird, fallen kontinuierliche Betriebskosten an. Grundsätzlich ist deine Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) verpflichtet, die durch den Betrieb eines verordneten Hilfsmittels entstehenden Stromkosten zu erstatten. Du kannst hierfür formlos bei deiner Kasse eine Stromkostenerstattung für die tägliche Nutzungsdauer beantragen.

Vorgehen bei Stromkosten für medizinische Geräte

  1. Leistungsaufnahme prüfen: Lies die Wattzahl deines Geräts auf dem Typenschild oder in der Bedienungsanleitung ab.
  2. Laufzeit dokumentieren: Halte fest, wie viele Stunden das Gerät durchschnittlich pro Tag und Woche in Betrieb ist.
  3. Krankenkasse anfragen: Reiche die Berechnung zusammen mit deiner aktuellen Stromrechnung (Arbeitspreis pro Kilowattstunde) bei deiner Kasse ein.
  4. Steuerlich absetzen bei Ablehnung: Lehnt die Krankenkasse die Erstattung ganz oder teilweise ab, trägst du die errechneten Stromkosten als außergewöhnliche Belastungen in deiner Steuererklärung ein.

Das gleiche Prinzip greift auch für andere elektrische Hilfsmittel im Rahmen deiner Therapie. Entscheidend ist stets, dass das Gerät von einer Fachperson ärztlich verordnet wurde und du die Berechnung nachvollziehbar belegen kannst.

Die Waschpauschale für deine Kompressionskleidung

Deine maßgefertigte Kompressionsbekleidung ist das zentrale Werkzeug der konservativen Therapie. Um die Elastizität und den therapeutischen Arbeitsdruck des Flachstrickmaterials dauerhaft zu erhalten, muss die Kleidung nach jedem Tragetag gewaschen werden. Für Betroffene bedeutet das einen enormen Pflegeaufwand: Tägliches Waschen mit Spezialwaschmittel, zusätzliche Waschgänge und der schonende Umgang beanspruchen Wasser, Strom und Waschmaschine weit über das normale Maß hinaus.

In der steuerlichen Praxis erkennen viele Finanzämter diesen krankheitsbedingten Mehraufwand an. Als Faustregel gilt hierbei ein Betrag von 80 Cent als Pauschale pro Tag für die aufwendige Reinigung und Pflege der medizinischen Kompression. Da du die Versorgung ganzjährig trägst, wird dieser Tagessatz üblicherweise für 365 Tage angesetzt. Eine feste, bundesweit verbindliche Vorgabe gibt es dafür allerdings nicht, die Höhe der anerkannten Pauschale liegt im Ermessen deines Finanzamts.

Tägliche Waschpauschale für KompressionErfahrungswert von 80 Cent als Pauschale pro Tag, angesetzt für 365 Tageabhängig vom Ermessen des Finanzamts
Kilometerpauschale für Therapiewege0,30 € pro gefahrenem Kilometer, Hin- und Rückwegtatsächlich gefahrene Kilometer laut eigener Fahrtenaufstellung
Zuzahlungen für MLD und RezepteGesetzliche Zuzahlungen je Verordnungin voller Höhe laut Quittungen der Praxis und Apotheke
Eigenanteile KompressionswechselWirtschaftliche Aufpreise und Zuzahlungen je Versorgungin voller Höhe laut Rechnung des Sanitätshauses

Da es sich bei der Waschpauschale um eine Vereinfachungsregelung handelt, die im Ermessen des jeweiligen Finanzamts liegt, solltest du dem Steuerantrag ein kurzes Begleitschreiben beilegen. Erkläre darin kurz, dass das tägliche Waschen der Flachstrick-Kompression nach ärztlicher und herstellerseitiger Vorgabe zwingend erforderlich ist, um die medizinische Druckfunktion aufrechtzuerhalten.

Sichere Nachweise und deine nächsten Schritte

Um die steuerliche Entlastung erfolgreich zu nutzen, ist eine strukturierte Dokumentation das A und O. Das Finanzamt verlangt für alle geltend gemachten Krankheitskosten nachvollziehbare Belege. Je transparenter du deine Aufwendungen aufschlüsselst, desto reibungsloser verläuft die Bearbeitung deines Steuerbescheids.

Deine Checkliste für die Steuerunterlagen

  • Ärztliche Verordnungen und Rezepte für alle Medikamente, Lymphdrainagen und Kompressionsversorgungen
  • Quittungen und Kassenbelege der Apotheken, Physiotherapiepraxen und Sanitätshäuser
  • Fahrtenaufstellung mit Datum, Ziel, medizinischem Grund und gefahrenen Kilometern
  • Ablehnungsbescheide deiner Krankenkasse bei selbst bezahlten Behandlungen oder Operationskosten
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise für Klinikkosten, Anästhesie und postoperative Hilfsmittel bei operativen Eingriffen
  • Formloses Beiblatt mit der Erläuterung der Waschpauschale und eventueller Stromkosten für Hilfsmittel

Wenn du unsicher bist, wie hoch deine individuelle zumutbare Belastung ausfällt oder wie komplexe Operationskosten optimal aufgeteilt werden, lohnt sich die Rücksprache mit einem Steuerberatungsbüro oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Dies stellt sicher, dass du alle Freibeträge voll ausschöpfst und deine finanzielle Erleichterung maximierst.

Auf deinem medizinischen Weg unterstützt dich die LipoCheck App als verlässliche Begleiterin. Sie hilft dir dabei, deine Symptome strukturiert zu dokumentieren, fachärztliche Berichte sicher zu verwalten und so fundierte Nachweise für Ärzte, Kassen und Behörden griffbereit zu haben. Mit dem richtigen Wissen und einer klaren Ordnung nimmst du deine Versorgung selbstbewusst in die Hand und schaffst spürbare Entlastung für deinen Alltag.

Quellen

  1. [1] gesetze-im-internet.de
  2. [2] steuern.de
  3. [3] gesetze-im-internet.de
  4. [4] bundesfinanzhof.de

FAQ

Kann ich die Lipödem-Gesundheitskosten voll von der Steuer absetzen?

Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung angegeben werden. Sie wirken sich jedoch erst steuermindernd aus, sobald die sogenannte zumutbare Belastung überschritten ist. Diese Grenze richtet sich individuell nach deinem Einkommen und Familienstand.

Kann ich die Fahrtkosten zur Lymphdrainage steuerlich geltend machen?

Ja, die regelmäßigen Wege zu ärztlichen Behandlungen, ins Sanitätshaus oder zur manuellen Lymphdrainage sind absetzbar. Du kannst hierfür in der Regel 30 Cent pro gefahrenem Kilometer als Fahrtkostenpauschale ansetzen, wenn du mit dem eigenen Pkw fährst.

Brauche ich für die Absetzbarkeit der Liposuktion ein amtsärztliches Gutachten?

Nein. Ein wichtiges Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 39/20) hat bestätigt, dass die Operationskosten für eine Liposuktion bei Lipödem ab dem Jahr 2016 auch ohne die Vorlage eines vorab erstellten amtsärztlichen Gutachtens als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.

Gibt es eine steuerliche Waschpauschale für Kompressionskleidung?

Die aufwendige tägliche Reinigung der Flachstrick-Kompression verursacht fortlaufende Kosten. In der Praxis akzeptieren viele Finanzämter hierfür 80 Cent als Pauschale pro Tag, gerechnet auf 365 Tage im Jahr, um den Aufwand steuerlich abzufedern.

Was gilt für die anfallenden Stromkosten von meinem Lymphgerät?

Medizinische Hilfsmittel wie ein heimischer Lymphamat verbrauchen im laufenden Betrieb Strom. Diese Stromkosten werden oft auf Antrag direkt von der zuständigen Krankenkasse erstattet. Falls eine Erstattung abgelehnt wird, kannst du die Kosten bei der Steuer angeben.

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