Key Takeaways
Für die Liposuktion bei Lipödem als Kassenleistung dürfen nur Fachärzt:innen für Innere Medizin mit Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Dermatologie sowie Ärzt:innen mit der Zusatzweiterbildung Phlebologie die Diagnose stellen.
Das neue Vier-Augen-Prinzip verlangt eine klare Trennung zwischen der diagnostischen Feststellung und der operativen Durchführung.
Mit dem digitalen DocReport von LipoCheck kannst du die monatelange Wartezeit auf einen Facharzttermin umgehen und erhältst in wenigen Tagen einen anerkannten Befund.
Der Weg von der ersten Vermutung bis zur gesicherten Lipödem-Diagnose ist für viele Frauen von Unsicherheit und langen Wartezeiten – oft über 12 Monate – geprägt. Wenn eine Liposuktion als Therapieoption in Betracht gezogen wird, wird die Frage nach der richtigen Ansprechperson besonders wichtig: Wer darf die Diagnose stellen, damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten unter den in der G-BA-Richtlinie definierten Voraussetzungen übernehmen? Dieser Artikel führt dich durch die neuen Regelungen, erläutert, welche Fachärzt:innen zuständig sind, und zeigt, wie du mit dem digitalen DocReport von LipoCheck eine anerkannte Erstdiagnose innerhalb weniger Tage erhalten und somit wertvolle Zeit sparen kannst.
Qualifizierte Diagnose als Fundament für die Kostenübernahme
Eine Liposuktion bei Lipödem ist ein bedeutender Schritt, der eine fundierte Basis voraussetzt. Eine fachärztlich gesicherte Diagnose ist dabei die wichtigste Voraussetzung für eine mögliche Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ohne diesen offiziellen Befund werden Anträge nahezu routinemäßig abgelehnt. Die Diagnose stellt sicher, dass das Lipödem korrekt von anderen Krankheitsbildern abgegrenzt wird und bildet den ersten Baustein deines individuellen Therapieplans.
Diese 4 Facharztgruppen dürfen deine Diagnose stellen
Gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus Juli 2025 dürfen folgende Fachrichtungen die Diagnose Lipödem stellen, sofern eine Kassenleistung angestrebt wird. Ein Befund von einer dieser Gruppen ist für die Antragstellung bei der Krankenkasse unerlässlich. Dies dient dem Schutz vor Fehldiagnosen und der Standardisierung des Behandlungsprozesses:
- Fachärzt:innen für Innere Medizin und Angiologie
- Fachärzt:innen für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Fachärzt:innen für Haut- und Geschlechtskrankheiten (Dermatologie)
- Fachärzt:innen mit der Zusatzweiterbildung Phlebologie
Das Vier-Augen-Prinzip: Warum Diagnostiker und Operateur getrennt sein müssen
Eine zentrale Neuerung der G-BA-Richtlinie ist das Vier-Augen-Prinzip. Das bedeutet, dass der Arzt oder die Ärztin, der/die die Diagnose stellt, nicht derselbe ist wie derjenige, der später die Liposuktion vornimmt. Durch diese Trennung wird eine unabhängige und objektive Indikationsstellung gewährleistet. Du durchläufst somit einen zweistufigen Prozess: Zunächst erhältst du deinen Befund bei einer der qualifizierten Facharztgruppen und anschließend wird die Indikation von einem operativ tätigen Spezialisten, beispielsweise einem Facharzt für Plastische Chirurgie, nochmals überprüft.
Der Diagnoseprozess nach S2k-Leitlinie: Mehr als nur ein Blick
Eine fundierte Lipödem-Diagnose orientiert sich an den Kriterien der aktuellen S2k-Leitlinie und folgt einem mehrstufigen Ansatz. Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Bestimmung des Krankheitsstadiums, sondern vor allem die Erfassung des Schmerzes als zentrales Symptom. Um das Lipödem von anderen ähnlichen Krankheitsbildern abzugrenzen, führt dein behandelnder Arzt mehrere Untersuchungsschritte durch:
- Anamnese: Eine umfassende Befragung zu deinen Symptomen, deiner Krankheitsgeschichte und familiären Vorbelastungen.
- Klinische Untersuchung: Das Abtasten des betroffenen Gewebes, um Struktur und Schmerzhaftigkeit zu beurteilen.
- Pinch-Test: Das Kneifen der Haut an betroffenen und unauffälligen Stellen zur Erfassung der Schmerzempfindlichkeit.
- Visuelle Begutachtung: Die Beobachtung der typischen, disproportionalen Fettverteilung an Armen und Beinen.
- Ausschluss von Differenzialdiagnosen: Eine Abgrenzung zu Erkrankungen wie Lymphödem oder Adipositas, unterstützt durch ergänzende Verfahren wie Ultraschall.
Verkürze deine Wartezeit: Der digitale Befund als erster Schritt
Die Wartezeit auf einen Termin bei den wenigen auf Lipödem spezialisierten Fachärzt:innen kann zwischen 6 und 18 Monaten liegen. LipoCheck bietet mit seinem digitalen Ansatz eine wertvolle Abkürzung: Über den Online-Fragebogen inklusive Foto-Upload erhältst du innerhalb von 15 Minuten einen DocReport – einen anerkannten fachärztlichen Befund inklusive Arztbrief und Therapieempfehlung, der den Anforderungen des G-BA entspricht. Mit diesem Dokument bist du optimal vorbereitet, um zeitnah einen Operateur für die weitere Indikationsstellung zu konsultieren.
So bereitest du deinen Antrag für die Krankenkasse vor
Mit der gesicherten Diagnose beginnt die Vorbereitung des Antrags auf Kostenübernahme. Ein lückenloser und gut dokumentierter Antrag erhöht nachweislich die Erfolgsaussichten. Neben dem fachärztlichen Befund sollten folgende Unterlagen berücksichtigt werden:
- Der Fachärztliche Befund, der das Lipödem bestätigt, inklusive der Dokumentation der konservativen Therapie (zum Beispiel Kompressionstherapie, Bewegung unter Kompression, ggf. manuelle Lymphdrainage).
- Ärztliche Verordnung (Rezept) für die Liposuktion.
- Nachweise über eine mindestens 6-monatige konservative Therapie.
- Ein persönliches Schreiben, in dem dein Leidensweg und die bisherigen Therapieansätze dargelegt werden.
- Ein Kostenvoranschlag der operierenden Klinik.
Die vollständige Dokumentation aller Unterlagen ist essenziell, um Rückfragen seitens der Krankenkasse zu vermeiden.
Hinweis: Die Liposuktion kann unter den in der Richtlinie festgelegten Voraussetzungen eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse darstellen. Sie kann Symptome lindern, eine Heilung des Lipödems ist jedoch nicht möglich.
Die Inhalte ersetzen keine ärztliche Diagnose oder Behandlung. Rechtliche und regulatorische Vorgaben (z. B. des G-BA) können sich ändern. Maßgeblich sind die individuelle ärztliche Beratung und die aktuell gültigen Richtlinien. Stand der Angaben: 18.09.2025.
More Links
Hier finden Sie die aktuelle Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) S2k-Leitlinie zum Lipödem als PDF-Dokument.
Die Detailseite der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) bietet umfassende Informationen zur S2k-Leitlinie Lipödem.
Eine Nachricht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) informiert darüber, dass die Fettabsaugung als anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem gilt.
Lesen Sie die Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zum Lipödem.
Die Deutsche Gesellschaft für Phlebologie stellt patientenorientierte Informationen zum Thema Lipödem bereit.
Das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht eine Meldung zum Thema Lipödem.
Dieses Dokument des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschreibt die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Liposuktion bei Lipödem.
FAQ
Welche Ärzte dürfen eine Liposuktion bei Lipödem durchführen?
Laut G-BA-Richtlinie darf die Liposuktion von Fachärzt:innen für Plastische, Rekonstruktive und ästhetische Chirurgie, weiteren Fachärzt:innen aus dem Gebiet der Chirurgie sowie von Dermatolog:innen mit entsprechender Erfahrung durchgeführt werden.
Warum ist die Trennung von Diagnose und Operation so wichtig?
Das Vier-Augen-Prinzip soll sicherstellen, dass die Entscheidung für eine Operation objektiv und unabhängig getroffen wird. Es verhindert potenzielle Interessenkonflikte und stärkt die Patientinnensicherheit, indem zwei Spezialist:innen die Notwendigkeit des Eingriffs bestätigen.
Was kann ich tun, wenn ich in meiner Nähe keinen der genannten Fachärzt:innen finde?
Hier setzt LipoCheck an. Unser digitaler Service ermöglicht dir den Zugang zu erfahrenen Phlebolog:innen, unabhängig von deinem Wohnort. Du erhältst deinen Befund bequem von zu Hause aus und kannst damit den nächsten Schritt in deiner Therapie einleiten.
Zählt der Befund von LipoCheck als Start der konservativen Therapie?
Der DocReport stellt die Diagnose und gibt eine Therapieempfehlung, die häufig konservative Maßnahmen beinhaltet. Ab dem Datum des Befundes kannst du gezielt mit der dokumentierten Therapie beginnen – ein wichtiger Aspekt für die Antragstellung bei der Krankenkasse.
Muss ich trotz des DocReports noch zu einem Arzt vor Ort?
Ja. Der DocReport ist dein erster, entscheidender Schritt zur Diagnose. Für die Beantragung der Liposuktion bei der Krankenkasse und für die Operation selbst ist es erforderlich, einen operierenden Arzt persönlich aufzusuchen. Der DocReport bildet aber die ideale Grundlage für dieses Gespräch.
Dein nächster Schritt zur Klarheit
Der Weg zur Liposuktion muss nicht kompliziert sein. Mit einer qualifizierten Diagnose durch eine/n entsprechende/n Facharzt:in hast du bereits einen wichtigen Schritt geschafft. Lass dich nicht von langen Wartezeiten entmutigen. Übernimm die Kontrolle, starte jetzt und lade deine Fotos hoch – in nur 10-15 Minuten erhältst du dein Befundpaket.