Welche Therapien zahlen die Krankenkassen?

Die von den Krankenkassen erstatteten Therapien sind im Heil- und Hilfsmittelkatalog festgelegt. Danach kann bei einem Lipödem in allen Stadien eine Kompressionsversorgung verordnet werden. Voraussetzung ist, dass ein Ödem vorhanden ist. Erkennbar ist das, wenn durch Daumendruck am Unterschenkel eine Delle bleibt (Dellbarkeit). Kann das Ödem durch eine Kompressionstherapie allein nicht unterdrückt werden, dann kann zusätzlich die manuelle Lymphdrainage verordnet werden. Ohne Nachweis eines Ödems sind diese Therapien sinnlos. Es sei denn, sie helfen gegen die Schmerzen im Sinne einer Schmerztherapie durch Kompression. Es kommt hier manchmal auf einen Therapieversuch an.

Die Verordnung sollte durch einen fachkundigen Arzt erfolgen. Fachkundige Ärzte sind Phlebologen. Die Phlebologie ist eine Zusatzqualifikation, die in Deutschland meistens Dermatologen, aber auch Gefäßchirurgen oder Internisten haben. Häufig besteht neben dem Lipödem ein Übergewicht (Adipositas), welches zuerst behandelt werden muss. Dazu kann der Hausarzt oder Phlebologe eine Ernährungsberatung empfehlen oder an ein Adipositaszentrum überweisen.

Zur Entstauung und Gewichtsreduktion ist Sport im Wasser sehr sinnvoll, z.B. Aquacycling oder Aquajogging. Es ist wichtig, sich dabei senkrecht im Wasser zu bewegen, um den Wasserdruck in der Tiefe zu nutzen. Manchmal unterstützen Krankenkassen im Rahmen von Präventivprogrammen solche Sportangebote.