Über die Leistungspflicht von gesetzlichen Krankenkassen entscheidet der gemeinsame Bundesausschuss in Berlin (G-BA). Dieser prüft gerade im Rahmen einer sogenannten Erprobungsstudie die Kostenübernahme der Liposuktion beim Lipödem. Eine Entscheidung ist nicht vor dem Jahr 2025 zu erwarten. Im Rahmen einer Übergangsregelung können im Stadium III die Kosten von den Kassen übernommen werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Private Krankenkassen erstatten in der Regel einen Teil der Kosten. In jedem Falle sollte vorher ein Antrag mit Attest und Kostenplan gestellt werden. In den meisten Fällen müssen daher die Kosten von der Patientin selbst getragen werden, können aber bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Wichtig ist, dass dafür ein Zweitattest von einem Phlebologen oder einem Amtsarzt vorliegt. Auch hier die Empfehlung, unbedingt eine zweite oder dritte Meinung einzuholen, da die Preis- und Qualitäts-Unterschiede groß sind.